Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1965 - I C 142.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,203
BVerwG, 25.03.1965 - I C 142.60 (https://dejure.org/1965,203)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1965 - I C 142.60 (https://dejure.org/1965,203)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1965 - I C 142.60 (https://dejure.org/1965,203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Mindestgröße für Eigenjagdreviere - Verbindung zweier kleiner Waldstücke durch einen Gebietsstreifen - Aufhebung der Eigenschaft als Eigenjagdbezirk - Feststellender Verwaltungsakt - Enteignung durch Mitgliedschaft in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bundesjagdgesetz § 5 Abs. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.04.1957 - I B 162.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1965 - I C 142.60
    Dafür, ob ein Verbindungsstreifen nach Umfang und Gestalt für sich allein eine ordnungsmäßige Jagdausübung gestatte, komme es - anders als bei einem ganzen Revier (hierzu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1957 - BVerwG I B 162.55 - [DÖV 1958 S. 179]) - weniger auf die Möglichkeit zur Hege als vielmehr darauf an, ob man das Wild ordnungsgemäß mit der Waffe bejagen könne.

    Sie ist zulässig, wie im Beschluß des Senats vom 24. April 1957 - BVerwG I B 162.55 - (DÖV 1958 S. 179) dargelegt.

  • BVerwG, 29.10.1969 - I B 46.69

    Rechtsmittel

    Der Gesetzgeber regelt die Gliederung der Jagdbezirke als unmittelbare Rechtsfolge gesetzlicher Tatbestände (BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]).

    Die letztgenannte Vorschrift enthält, wie in BVerwGE 21, 11 (12) [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60] ausgeführt, für natürliche und künstliche Wasserläufe, Wege, Triften und Eisenbahnkörper sowie für ähnliche Flächen drei verschiedene Regeln: Solche Flächen bilden, wenn sie nach Umfang und Gestalt für sich allein eine ordnungsmäßige Jagdausübung nicht gestatten, keinen Jagdbezirk für sich, sie unterbrechen ferner nicht den Zusammenhang eines Jagdbezirkes, und sie stellen schließlich auch den Zusammenhang zur Bildung eines Jagdbezirkes zwischen getrennt liegenden Flächen nicht her.

    Unter diesen Umständen beruht das Urteil des Berufungsgerichts auch nicht auf einer Abweichung von der in der Beschwerde bezeichneten, bereits vorerwähnten in BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60] veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

    Soweit in BVerwGE 21, 11 (12 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]/13) ausgeführt wird, daß eine Verbindungsfläche geeignet sein müsse, die Teilflächen zu einem einheitlichen Lebensraum für das Wild zusammenzuschließen oder den Erfolg einer einheitlichen Hege auf den Teilflächen zu verbessern oder einer einheitlichen Bejagung der Teilflächen zu dienen, um den Zusammenhang zur Bildung eines.

    Die Beschwerde hat nicht dargetan, warum es für den Fall der Unterbrechung eines Jagdbezirks durch eine ähnliche Fläche einer anderen Begriffsbestimmung bedarf, als sie der Senat in BVerwGE 21, 11 f [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]ür die dritte Regel aufgestellt hat.

    Es kommt hinzu, daß sich der gegenwärtige Rechtsstreit, nach dem Ausmaß der hier in Betracht kommenden Grundflächen in tatsächlicher Hinsicht von dem Sachverhalt unterscheidet, der dem von der Beschwerde bezeichneten Urteil des Senats in BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60] zugrunde lag.

  • BVerwG, 12.12.1967 - I B 44.66

    Schaffung eines Zusammenhangs zur Bildung eines Jagdbezirks durch Punktverbindung

    Sie hat Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt und vorgetragen, die Rechtssache habe wegen dieser Frage grundsätzliche Bedeutung, auch weiche das Berufungsurteil von der Entscheidung vom 25. März 1965 (BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]) ab, mit der das Bundesverwaltungsgericht von der herrschenden Meinung abgerückt sei.

    In der Entscheidung vom 25. März 1965 (BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]) hat der beschließende Senat den Begriff "ähnliche Flächen" (§ 5 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes vom 29. November 1952/30. März 1961 [BGBl. 1952 I S. 780, 843/1961 I S. 304] - BJG -) behandelt, nicht aber die Frage der Punktverbindung.

    Wenn er nun den Wortlaut von § 7 Abs. 1 Satz 1 und § 8 Abs. 1 Satz 1 BJG genau den früheren Vorschriften anpaßte, unter deren Geltung sich jene Meinung entwickelt hatte, und den Begriff des Zusammenhangs - ebenfalls in Übereinstimmung mit jenen Vorschriften - lediglich in § 5 Abs. 2 BJG modifizierte (BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60] [15]), so verbietet auch dieser Umstand es, diesen Begriff jetzt anders auszulegen.

  • BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79

    Jagdrecht - Ähnliche Flächen - Eigenjagdbezirk - Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

    Zur Auslegung und Anwendung des Begriffs der "ähnlichen Flächen" in § 5 Abs. 2 BJagdG (teilweises Abweichen von der Rechtsprechung des 1. Senats u.a. in seinen Entscheidungen vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - [BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60] [15] = Buchholz 451.16 § 5 Nr. 4] und vom 22. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 86.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14]).

    Sie seien weder geeignet, andere Flächen zu einem einheitlichen Lebensraum für Wild zusammenzuschließen, noch den Erfolg einer einheitlichen Hege auf den anderen Flächen zu verbessern, noch der einheitlichen Bejagung der anderen Flächen zu dienen (BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]).

    Er ist vielmehr mit dem auf dem Gebiete des Jagdrechts früher zuständig gewesenen 1. Senat (Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - [BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60] [15] = Buchholz 451.16 § 5 Nr. 4]) der Meinung, daß § 5 Abs. 2 BJagdG gleichermaßen für die Regelungen gilt, die das Gesetz für Eigenjagdbezirke (§ 7 Abs. 1 BJagdG) und für die Bildung von Gemeinschaftsjagdbezirken (§ 8 Abs. 1 BJagdG) enthält.

  • BVerwG, 22.12.1970 - I B 86.70

    Ausgestaltung der Gliederung von Jagdbezirken i.S.d. Bundesjagdgesetzes (BJG) -

    Der Gesetzgeber regelt die Gliederung der Jagdbezirke als unmittelbare Rechtsfolge gesetzlicher Tatbestände (BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142.60]).

    Die letztgenannte Vorschrift enthält, wie in BVerwGE 21, 11 (12) [BVerwG 25.03.1965 - I C 142.60] ausgeführt, für natürliche und künstliche Wasserläufe, Wege, Triften und Eisenbahnkörper sowie für ähnliche Flächen drei verschiedene Regeln: Solche Flächen bilden, wenn sie nach Umfang und Gestalt für sich allein eine ordnungsmäßige Jagdausübung nicht gestatten, keinen Jagdbezirk für sich, sie unterbrechen ferner nicht den Zusammenhang eines Jagdbezirkes, und sie stellen schließlich auch den Zusammenhang zur Bildung eines Jagdbezirkes zwischen getrennt liegenden Flächen nicht her.

    Das Berufungsgericht hat diese Voraussetzung als gegeben angesehen und sich in erster Reihe auf die in BVerwGE 21, 11 (14) [BVerwG 25.03.1965 - I C 142.60] wiedergegebene Entstehungsgeschichte des § 5 Abs. 2 BJG berufen.

  • BVerwG, 28.09.1988 - 3 B 56.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Geändert hat sich lediglich im Laufe der Zeit die Rechtsprechung zu der Frage, ob und wieweit für die Unterbrechung oder den Zusammenhang eines Jagdbezirks nach § 5 Abs. 2 BJagdG außer der vorhandenen Schmalheit der Fläche zusätzlich noch die jagdliche oder hegerische Bedeutung der fraglichen Fläche eine Rolle spielt (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - <BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]>; Urteil vom 28. Januar 1980 - BVerwG 3 C 113.79 - <BVerwGE 59, 342> und Urteil vom 15. Februar 1985 - BVerwG 3 C 17.84 ).

    Damit erweist sich auch die vom Beigeladenen zu 1) erhobene Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), das angefochtene Urteil weiche in der Auslegung des Begriffs "ähnliche Fläche" von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]; 59, 342, 347 [BVerwG 28.01.1980 - 3 C 113/79]und Buchholz 451.16 § 5 Nr. 18 - ab, als erfolglos, denn keine dieser Entscheidungen befaßt sich mit einer Fläche, die schon ihrem Zuschnitt nach eindeutig nicht "ähnlich" im Sinne des § 5 Abs. 2 BJagdG ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 11 N 40.11

    Angliederung an einen Jagdbezirk; Eigenjagdbezirk; "ähnliche Flächen" im Sinne

    Denn der in § 5 Abs. 2 BJagdG enthaltene Konditionalsatz "wenn sie nach Umfang und Gestalt für sich allein eine ordnungsgemäße Jagdausübung nicht gestatten" gilt ersichtlich nur für die erste Regel der Vorschrift - Bildung eines Jagdbezirks -, nicht aber für die zweite und die hier in Rede stehende dritte Regel - Nichtverbinden - (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1980 - 3 C 113.79 -, juris Rz. 29 und Urteil vom 25. März 1965 - I C 142.60 - juris Rz. 19).

    Soweit die Klägerin darlegt, das Verwaltungsgericht sei auch vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1965 - I C 142.60 -, juris Rz. 19 abgewichen, gilt das Gleiche.

  • OLG Hamm, 30.09.2013 - 13 U 6/12

    Umfang der Pflichten des Betreuers mit dem Aufgabenbereich

    Ähnliche Flächen sind solche Flächen, die ihrem äußeren Erscheinungsbild nach Wegen, Triften, natürlichen oder künstlichen Wasserläufen, Eisenbahnkörpern gleichen (Schuck a.a.O. § 5 Rn 34, 35 mit Verweis auf BVerwGE 21, 11).
  • BGH, 05.02.1973 - III ZR 15/71

    Anspruch auf Unterlassung der Jagdausübung - Anforderungen an die Verschaffung

    Eine rechtsgestaltende oder klarstellende Verwaltungsmaßnahme ist nicht erforderlich (BVerwGE 21, 11; OLG Koblenz EJS III S. 12 Nr. 7; Mitzschke/Schäfer, Kommentar zum Bundesjagdgesetz, 3. Aufl., § 7 Anm. 1 a).

    Etwas anderes läßt sich auch nicht aus der Entscheidung desselben Senats des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 21, 11 = RdL 1965, 218, 219 entnehmen, wo er ausgeführt hat: "§§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 8 Abs. 1 des BJG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 und 9 Abs., 3 des BayJG vom 15. Dezember 1949, nunmehr Art. 8 Abs. 1 des BayJG vom 12. November 1958 regeln die Gliederung der Jagdbezirke, soweit hier von Interesse, als unmittelbare Rechtsfolge gesetzlicher Tatbestände und mangels einschlägiger Übergangsbestimmungen unabhängig von der vorherigen Rechtslage und etwaigen früheren rechtsgestaltenden Maßnahmen.

  • BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 8.86

    Veräußerung von Grundflächen - Eigenjagdbezirk - Zuordnung zu Jagdbezirken

    In seinem Urteil vom 28. Januar 1980 - BVerwG 3 C 113.79 - (BVerwGE 59, 342, 345; ebenso schon der 1. Senat in seinem Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - in BVerwGE 21, 11) hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 BJagdG - wie auch § 5 Abs. 2 BJagdG - die Gliederung der Jagdbezirke unmittelbar gesetzlich-konstitutiv, d.h. als unmittelbare Rechtsfolge gesetzlicher Tatbestände regeln.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 3 B 109.85

    Anforderungen an die Bildung eines Eigenjagdbezirks - Unterbrechung des

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein Jagdbezirk erst durch die Anwendung dieser Vorschrift entsteht oder schon ohne ihre Anwendung vorhanden wäre (so zuletzt Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 28. Januar 1980 - BVerwG 3 C 113.79 - in BVerwGE 59, 342, 345 [BVerwG 28.01.1980 - 3 C 113/79]; vgl. im übrigen schon Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - in BVerwGE 21, 11, 15 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]; ferner Beschluß vom 15. Mai 1965 - BVerwG 1 B 30.65 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 5).
  • BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 16.86

    Ausschluss der grundsätzlichen Bedeutung, wenn die Rechtsfrage bereits

  • BVerwG, 19.08.1965 - I B 45.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.08.1966 - I B 14.66

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährleistung

  • BVerwG, 15.05.1965 - I B 30.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unterbrechung des

  • BVerwG, 14.02.1996 - 3 B 63.95

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassungsgrund der

  • VG Stade, 10.05.1983 - 4 VG A 31/83

    Grundflächenbesitz als Eigenjagdbezirk; Jagdrechtliche Einheit von Flurstücken;

  • BVerwG, 20.01.1975 - I B 50.74

    Anerkennung eines Eigenjagdbezirks - Verwaltungsakt der unteren Jagdbehörde -

  • BVerwG, 11.05.1966 - I CB 69.65

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 06.10.1966 - I C 123.64

    Unterbleiben einer Beiladung - Rüge der Übergehung von Beweisantritten -

  • BVerwG, 28.12.1965 - I B 66.65

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht